Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und den
Flächen für die Erhaltung sowie zum Anpflanzen von Bäumen
und Sträuchern sind in dem zu erhaltenen Baumbestand
zwölf Nistkästen für Höhlenbrüter und zwölf
Kästen
für Fledermäuse fachgerecht anzubringen, dauerhaft
zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.