Für Ausgleichsmaßnahmen werden dem allgemeinen
Wohngebiet, der Fläche für den Gemeinbedarf, der privaten
Grünfläche und der Planstraße folgende Flächen zugeordnet:
Die innerhalb des Plangebietes festgesetzte Fläche
für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Boden, Natur und Landschaft, sowie außerhalb
des Plangebietes das Flurstück 111 der Gemarkung Hummelsbüttel
anteilig zu 70 vom Hundert der Fläche und ein
fünf Meter breiter Geländestreifen am Westrand der im
Naturschutzgebiet befindlichen Flurstücke 4967, 101, 102,
103, 104 und 5019.