Für das Flurstück 7998 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Auf Anlagen für Gemeinschaftsstellplätze ist je vier Stellplätze ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Der Abstand der Bäume darf 15 m nicht überschreiten. Im Kronenbereich der zu pflanzenden Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.