• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_254db755-338a-44ec-a82b-243582722f06

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_254db755-338a-44ec-a82b-243582722f06
    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel39-Hummelsbuettel27
    xpPlanDate
    • 2008-08-05
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • In den reinen Wohngebieten entlang der Alten Landstraße sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung