In den allgemeinen Wohngebieten mit der Bezeichnung
„WA1“, „WA2“ und „WA3“ sind Stellplätze nur in Tiefgaragen
und nur innerhalb der hierfür festgesetzten Flächen
zulässig. Im allgemeinen Wohngebiet mit der Bezeichnung
„WA4“ sind Stellplätze außerhalb der hierfür festgesetzten
Flächen unzulässig.