Die festgesetzten Gehrechte auf den Flurstücken 8087,
8089 und 8093 der Gemarkung Poppenbüttel umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg zu verlangen,
dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Fußgängerverkehr
als Gehwege zur Verfügung gestellt werden.
Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten
können zugelassen werden.