Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit
einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und gärtnerisch anzulegen. Sofern
Ersatzbaumpflanzungen erforderlich werden, muss der
Substrataufbau im Bereich der zu pflanzenden Bäume je
Baum auf einer Fläche von mindestens 12 m² mindestens
1 m betragen.