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    xpVersion
    • 5.4
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • HafenCity13
    xpPlanDate
    • 2022-12-27
    schluessel
    • §2 Nr.21
    text
    • Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängige Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten sind zulässig. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht an der Bahnanlage umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg allgemein zugängige Gehwege anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Hamburger Hochbahn AG, Zufahrten zu den Zugängen zur Bahnanlage anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht nördlich Versmannkai umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängige Gehwege anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der für die Unterhaltung der Kaianlagen sowie Fußgänger- und Radfahrerbereiche zuständigen Stellen, diese Flächen zu befahren. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Geh- und Fahrrechten sind zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung