In den Gewerbegebieten sind die Dachflächen von Gebäuden,
die eine Dachneigung bis zu 20 Grad aufweisen und
größer als 100 m² sind, mit einem mindestens 8 cm starken
durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu
begrünen. Ausgenommen sind Flächen für technische
Dachaufbauten bis maximal 30 v. H. der Dachfläche.