Die Ufer der Gräben sind naturnah herzurichten, soweit hydraulische Belange dem nicht entgegenstehen. Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern entlang der Gräben sind Sträucher bzw. Heister oder Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 12 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, in einem Abstand von 10 m in Gruppen zu zweit oder zu dritt (Sträucher) oder einzeln (Heister und Bäume) anzupflanzen.