In den Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten sind
Außenleuchten nur in Form von monochromatisch
abstrahlenden Leuchten und mit einem geschlossenen
Glaskörper zulässig. Die Leuchtanlagen in Gewerbe-,
Industrie- und Sondergebieten sind so zu erstellen, dass sie
geringstmöglich in Grün- und Wasserflächen einwirken.