Zwischen den in den Bebauungsplänen Allermöhe 16/
Moorfleet 7/Billwerder 14 und Billwerder 11/Allermöhe 11
festgesetzten Baugrenzen und der Böschungsoberkante
der Gewässer ist entlang des Moorfleeter Randgrabens, des
Moorfleeter Hauptgrabens und des südlichen Bahngrabens
einseitig ein mindestens 7,5 m breiter Streifen sowie
entlang des Hauptentwässerungsgrabens Moorfleet einseitig
ein mindestens 5m breiter Streifen von Gebäuden,
Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen freizuhalten.