• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_29dbcfab-1862-451d-a25e-fb81e881e64b

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Blankenese33-Suelldorf16
    xpPlanDate
    • 2018-10-04
    schluessel
    • §2 Nr.18
    text
    • In der privaten Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ ist innerhalb der mit „(A)“ bezeichneten überbaubaren Grundstücksfläche als Unterstand eine zweckgebundene bauliche Anlage einer maximalen Gebäudehöhe von 4 m zulässig. Unterer Bezugspunkt für diese Höhenregelung ist die festgesetzte Höhenlage der Geländeoberfläche von 57,1 m über NHN. Außerhalb dieses Baufensters sind weitere bauliche Anlagen sowie Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO in der privaten Grünfläche nicht zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung