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    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt130
    xpPlanDate
    • 2018-09-26
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • In dem Teilgebiet „WE 3“ sind im Erdgeschoss des Sockels Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe jeweils einschließlich der zugehörigen Lagerflächen und Nebenanlagen zulässig. Im ersten Obergeschoss des Sockels sind nicht störende Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe, Arztpraxen, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Anlagen für Verwaltungen sowie Räume für freie Berufe jeweils einschließlich der zugehörigen Lagerflächen und Nebenanlagen zulässig. In den Geschossen über dem Sockel sind Wohnungen sowie Räume für freie Berufe zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung