• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_2a60693d-aaa8-4ab9-ba7d-4f80bdf710fd

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_2a60693d-aaa8-4ab9-ba7d-4f80bdf710fd
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn78
    xpPlanDate
    • 2020-06-18
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Im reinen Wohngebiet sind Dach- und Technikaufbauten nur auf Gebäudeteilen mit einer Gebäudehöhe von mindestens 38 m über Normalhöhennull zulässig. Eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhen durch Dachund Technikaufbauten sowie Brüstungen und Einhausungen sind bis zu 1,5 m zulässig. Sie sind mit Ausnahme von Solaranlagen zusammenzufassen und auf maximal 40 vom Hundert der zusammenhängenden Dachfläche eines Gebäudes begrenzt anzuordnen und einzuhausen oder zu verdecken.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung