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    xpVersion
    • 5.2
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt46
    xpPlanDate
    • 2017-01-26
    schluessel
    • §2 Nr.10
    text
    • Die Dachflächen der ein- bis siebengeschossigen Gebäude sind mit einem mindestens 8 cm starken Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Hiervon ausgenommen sind Dachflächen, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung, als Dachterrassen oder der Gewinnung von Sonnenenergie dienen. Dachterrassen sind auf höchstens 30 vom Hundert der Dachflächen der ein- bis siebengeschossigen Gebäude zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung