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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst17
    xpPlanDate
    • 2018-11-22
    schluessel
    • §2 Nr.6
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone unzulässig. Eine Überschreitung der Baugrenzen ist für Vordächer bis zu einer Tiefe von 2 m und für Terrassen bis zu einer Tiefe von 3,5 m zulässig. Vordächer, Balkone und Erker im Bereich von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind unzulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung