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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Uhlenhorst1
    xpPlanDate
    • 2018-07-03
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Im mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie in den Untergeschossen befindliche Abstell-, Technik- und Versorgungsräume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Tiefgaragen müssen einschließlich Überdeckung unter Erdgleiche liegen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung