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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Ottensen63
    xpPlanDate
    • 2012-02-20
    schluessel
    • §2 Nr.11
    text
    • Die Flächen mit Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen sind zu begrünen. Notwendige Zufahrten und Zugänge sind zulässig. Fahrradstellplätze und Standplätze für Abfallbehälter sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie die Gestaltung des Vorgartens und das städtebauliche Ortsbild im Sinne von § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs nicht beeinträchtigen. Die Standorte für Abfallbehälter sind so einzugrünen, dass sie von den öffentlichen Wegen nicht einsehbar sind.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung