Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Im Wohngebiet geschlossener Bauweise und bei den Reihenhäusern sollen die Dächer höchstens 6 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig.