• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_2f7bed5f-c2a0-4a58-bbc1-5ab9718f77f7

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_2f7bed5f-c2a0-4a58-bbc1-5ab9718f77f7
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wandsbek81
    xpPlanDate
    • 2018-09-17
    schluessel
    • § 2 Nr. 16
    text
    • Für festgesetzte Anpflanzungen und für Ersatzpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und Hecken sind standortgerechte einheimische Laubgehölzarten zu verwenden. Aus-nahmen können zugelassen werden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindes-tens 18 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, aufweisen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen und zu begrünen. Sträucher und Heckenpflanzen müssen mindestens folgende Qualität aufweisen: Zwei mal verpflanzt, Höhe mindestens 60 cm. Die Anpflanzungen und Er-satzpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung