• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_30fc44d5-5dfc-4277-a68b-65b719476d5f

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_30fc44d5-5dfc-4277-a68b-65b719476d5f
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Duvenstedt11
    xpPlanDate
    • 1994-01-11
    schluessel
    • §3 Nr.5
    text
    • Für die Gestaltung baulicher Anlagen und die Herstellung der Freibereiche gelten nachstehende Vorschriften: Als Einfriedigungen im Vorgartenbereich sind nur Hecken, senkrecht gelattete Holzzäune oder Mauern aus Feldsteinen oder Ziegeln zulässig. In dem mit „A" bezeichneten Bereich sind Feldsteinmauern zu erhalten; als Einfriedigungen sind nur Hecken, senkrecht gelattete Holzzäune, Mauern aus Feldsteinen oder eiserne Stabzäune zulässig. In dem mit „B" bezeichneten Bereich sind als Einfriedigungen der Vorgartenflächen nur Hecken zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung