• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_31b46564-267f-43db-a8fd-a1fe5a7aea43

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Schnelsen88
    xpPlanDate
    • 2018-03-27
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet sind Pkw-Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sowie andere unterirdische Räume sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Im allgemeinen Wohngebiet sind ausnahmsweise einzelne oberirdische Stellplätze für besondere Nutzergruppen zulässig, sofern die Wohnruhe und die Gartengestaltung nicht beeinträchtigt werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung