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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Poppenbuettel47
    xpPlanDate
    • 2023-11-01
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Im Gewerbegebiet können ausschließlich zum Verkauf dort produzierter Güter ausnahmsweise Verkaufsstätten zugelassen werden, die in einem unmittelbaren räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit einem Gewerbe- oder Handwerksbetrieb stehen (Werksverkauf). Die Verkaufsfläche darf nicht mehr als 50 m² der Geschossfläche des Betriebs betragen. Eine Addition einzelner Verkaufsfläche der jeweiligen Betriebe zu einer größeren Verkaufsfläche ist nicht zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung