Die Gewässerböschungen sowie die übrigen Flächen außerhalb der Gehölzanpflanzungen sind als artenreiche, standorttypische Gräser-Stauden-Fluren zu entwickeln und dürfen höchstens einmal im Jahr in der Zeit von Mitte September bis Ende Oktober gemäht werden, wobei das Mähgut abzuräumen ist.