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    • 5.4
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    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Bahrenfeld71
    xpPlanDate
    • 2024-12-17
    schluessel
    • §2 Nr. 8
    text
    • Auf den Flächen für Sportanlagen, den Flächen für den Gemeinbedarf und in dem Gewerbegebiet sind die Dachflächen von Gebäuden mit einer Neigung von bis zu 20 Grad herzustellen und mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen, flächendeckend intensiv und mit standortgerechten Stauden und Gräsern zu begrünen. Die Dachbegrünung ist dauerhaft zu erhalten. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die als Terrassen dienen oder für die Belichtung, die Be- und Entlüftung, die Brandschutzeinrichtungen oder die Aufnahme von technischen Anlagen, mit Ausnahme von Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie, vorgesehen sind. Der zu begrünende Dachflächenanteil muss mindestens 50 v.H. betragen. Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie sind auf den begrünten Dachflächen ausschließlich in aufgeständerter Form auszuführen und so anzuordnen, dass eine dauerhafte Begrünung sowie deren Pflege sichergestellt werden kann.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung