Auf der Fläche für den Gemeinbedarf (Universität) sind lärmempfindliche Räume wie zum Beispiel Hörsäle, Seminarräume und Bibliotheken an den von der Überseeallee / Versmannstraße abgewandten Gebäudeseiten anzuordnen. Ist die Anordnung im Sinne von Satz 1 ausnahmsweise nicht möglich, ist durch geeignete bauliche Maßnahmen sicherzustellen, dass in den lärmempfindlichen Räumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) nicht überschritten wird.