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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Curslack20
    xpPlanDate
    • 2015-02-27
    schluessel
    • §2 Nr.9
    text
    • Balkone dürfen, an der längsten Stelle gemessen, insgesamt eine Länge haben, die höchstens einem Drittel der Länge ihrer zugehörigen Gebäudeseite entspricht. Baugrenzen dürfen durch Balkone um bis zu 2m überschritten werden; Gleiches gilt für Terrassen, sofern nicht ein Ausschluss von Nebenanlagen, Stellplätzen und Garagen festgesetzt ist.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung