In § 1 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Das Änderungsgebiet westlich der Wilsonstraße wird wie
folgt begrenzt:
Nordostgrenze des Flurstücks 3439, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 3336, Südostgrenze des Flurstücks 3439 und über das Flurstück 3439 der Gemarkung Jenfeld (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 512).“