In den allgemeinen Wohngebieten sind 75 v.H. der obersten Dachflächen der Neubauten und in den Kerngebieten 80 v.H. der Dachflächen der bis zu fünfgeschossigen Neubauten mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.