Im Kerngebiet und den allgemeinen Wohngebieten sind
die Fassaden der Gebäude entweder mit rotem, rot-braunem
Verblendmauerwerk, als Putzbauten in hellen Farbtönen
oder als Holzfassaden in natürlichen Farbtönen auszuführen.
Untergeordnete Bauteile können in anderen Materialien
ausgeführt werden, wenn die in Satz 1 aufgeführten
Baustoffe vorherrschend bleiben. Kellerersatzräume und
Garagen sind dem Hauptgebäude gestalterisch anzupassen.