In dem Baugebiet mit der Bezeichnung „Wohnen und Einzelhandel (B)" sind folgende Nutzungen zulässig:
Im ersten Vollgeschoss:
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsnutzungen,
- Einzelhandel des periodischen Bedarfs mit einer Verkaufsfläche von insgesamt bis zu 1.800 m²,
- Schank- und Speisewirtschaften,
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter;
Oberhalb des ersten Vollgeschosses:
- Wohnungen,
- Wohnheime,
- Räume für freie Berufe gemäß § 13 BauNVO.
In den Untergeschossen sind Stellplätze sowie Lager-, Abstell- und Technikräume zulässig. Darüber hinaus sind im Baugebiet „Wohnen und Einzelhandel (B)" Nebenanlagen gemäß § 14 BauNVO zulässig.