Für die Bebauung auf den Flurstücken 2216 bis 2220, 2222 bis 2231, 2233 bis 2248 gelten nachstehende gestalterische Anforderungen:
Dachgauben sind als Schleppgauben mit einer Dachneigung von 25 Grad bis 30 Grad auszubilden und mit Dachpfannen in der Farbe der Dachdeckung zu decken.