Das Sondergebiet „Flugzeugwerk" dient der Unterbringung von Anlagen zur Fertigung, Erprobung, Wartung und Reparatur von Flugzeugen und Flugzeugteilen. In ihm sind alle Hallen, Werkstätten und sonstige Anlagen zulässig, die diesem Zweck dienen, sowie alle Einrichtungen, die mit der Verwaltung, der Kundenbetreuung und der Ver- und Entsorgung in Zusammenhang stehen.