Für festgesetzte Baum-, Strauch- und Heckenanpflanzungen sind standortgerechte Laubholzarten zu verwenden. Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen; Sträucher sind mindestens als zweimal verpflanzte Ware mit einer Höhe von 100 cm bis 125 cm zu pflanzen.