• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_35597f00-f2fb-476d-8ce0-53ebac82dceb

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt107
    xpPlanDate
    • 1995-06-07
    schluessel
    • §2 Nr.4
    text
    • Auf Stellplatzanlagen ist je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen; die Anlagen sind mit Hecken oder Pergolen zu umfassen. Schutzdächer von Stellplätzen sind mit einer durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen und extensiv zu begrünen. Pergolen auf Stellplatzanlagen sind,mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung