• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_35620d41-1581-4d0a-98e3-557f4a059235

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_35620d41-1581-4d0a-98e3-557f4a059235
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neustadt39
    xpPlanDate
    • 1999-12-21
    schluessel
    • §2 Nr.1
    text
    • Im allgemeinen Wohngebiet sind die Wohn- und Schlafräume, in den Kerngebieten die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung