• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_35e7f30e-d42b-41a4-83dc-97cfb3ce8dd5

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_35e7f30e-d42b-41a4-83dc-97cfb3ce8dd5
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Langenhorn66
    xpPlanDate
    • 2002-01-22
    schluessel
    • §2 Nr.24.1
    text
    • Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gilt: Die mit "EG" bezeichneten Flächen sind als extensive, an den Standort angepasste Mähwiese oder Weide zu entwickeln und zu erhalten. Bei Beweidung ist ein Viehbesatz von bis zu 2 rauhfutterfressenden Großvieheinheiten pro Hektar zulässig. Das Grünland ist mindestens einmal, jedoch maximal zweimal jährlich, frühestens im Juli, zu mähen; das Mähgut ist zu entfernen. Entwässernde Maßnahmen sowie Umbruch, Düngung und Kalkung sind unzulässig, ebenso eine maschinelle Bearbeitung (Walzen, Schleppen) in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung