3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt:
3.5 Auf der mit „D“ bezeichneten Fläche wird „Reines Wohngebiet“, ein Vollgeschoss als Höchstmaß, in offener Bauweise, nur Einzelhäuser zulässig, mit einer Grundflächenzahl von 0,1 und einer Geschossflächenzahl von 0,2, jeweils als Höchstmaß festgesetzt. Für die Ausweisung der berbaubaren Fläche werden Baugrenzen in einem Abstand von 18 m zur nördlichen, von 5m zur östlichen, von 20 m zur südlichen und von 11 m zur westlichen Grenze des Flurstücks 123 der Gemarkung Sinstorf festgesetzt.