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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuengamme7
    xpPlanDate
    • 2004-06-21
    schluessel
    • §2 Nr.8
    text
    • Auf den mit „U" bezeichneten Flächen sind Gebäude und Kompostplätze unzulässig. Für Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Uferbefestigungen sind unter Verwendung ingenieurbiologischer Materialien vorzunehmen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung