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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Winterhude42-Barmbek-Nord42-Alsterdorf42
    xpPlanDate
    • 2015-07-06
    schluessel
    • §2 Nr.20
    text
    • In den allgemeinen Wohngebieten „WA 5“ und „WA 6“ sind innerhalb der in der Zusatzgrafik zum Planbild rot markierten Gebäudeteile einseitig nach Westen sowie einseitig nach Norden ausgerichtete Wohnungen unzulässig. Innerhalb der markierten Gebäudeteile sind an den vom Innenhof abgewandten Gebäudeseiten entweder – vor den Aufenthaltsräumen verglaste Loggien oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen vorzusehen oder – Fenster von Aufenthaltsräumen als nicht zu öffnende Fenster auszuführen und die ausreichende Belüftung sicherzustellen oder – in den Aufenthaltsräumen durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Loggien, besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 40 dB(A) bei teilgeöffneten Fenstern während der Tagzeit nicht überschritten wird. Außenwohnbereiche (zum Beispiel Balkone und Terrassen) der Wohnungen sind nur auf der lärmabgewandten Seite zulässig.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung