In den allgemeinen Wohngebieten WA 3, WA 4, WA 5,
WA 6 und WA 7 mit abweichender Bauweise sowie in den
allgemeinen Wohngebieten mit der Bauweise Reihenhäuser
sind Gebäude mit einer Länge von höchstens 35 m
zulässig. In den allgemeinen Wohngebieten WA 10 und
WA 12 mit abweichender Bauweise sind Gebäude von mindestens
50 m und höchstens 85 m Länge zulässig. Die
Abstandsflächen gemäß der Hamburgischen Bauordnung
sind jeweils einzuhalten.