Für festgesetzte Baum- und Strauchpflanzungen sind
standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher zu
verwenden. Im Kronenbereich der anzupflanzenden
Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens
12 m² anzulegen. Die Pflanzungen sind dauerhaft zu erhalten
und bei Abgang zu ersetzen.