• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_385f60c9-3c56-4bbf-b956-0a2c72a597d8

    gmlId
    • XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_385f60c9-3c56-4bbf-b956-0a2c72a597d8
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt131
    xpPlanDate
    • 2019-12-06
    schluessel
    • §2 Nr.27
    text
    • Auf den mit „(8)“ und „(9)“ bezeichneten Flächen für die Erhaltung und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind die Knicks dauerhaft zu unterhalten. Die Knicks sind bei Erhaltung von Einzelbäumen alle acht bis zwölf Jahre auf den Stock zu setzen. Lücken in der Bepflanzung sind durch Nachpflanzungen zu schließen. Seitlich der Knicks sind Wildkrautsäume zu entwickeln und einmal in der zweiten Jahreshälfte zu mähen; das Mähgut ist zu entfernen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung