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    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Neuland23
    xpPlanDate
    • 2017-03-22
    schluessel
    • §2 Nr.25.3
    text
    • Die als Feuchtgrünland ,(FG)' bezeichneten Flächen sind in ungedüngter Wiesennutzung mit maximal zweimaliger Mahd pro Jahr (1. Mahd in der Zeit ab 15. Juni eines jeden Jahres) zu bewirtschaften. Das Mähgut ist zu entfernen. Die Grabenstruktur ist zu erhalten und durch Anlage neuer Beetgräben zu ergänzen, Die Ausbringung von synthetischen Pflanzenbehandlungsmitteln und jeglicher Art von Dünger sowie Pflegeumbrüche der Grasnarbe sind unzulässig. Durch geeignete Maßnahmen ist die Vernässung Zu fördern. Abweichungen von dieser Festsetzung sind mit Zustimmung der für den Naturschutz zuständigen Behörde möglich.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung