• XPLAN_BP_TEXTABSCHNITT_3a845f72-2b7a-4158-834c-6543111cbd0a

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Volksdorf33
    xpPlanDate
    • 1997-04-16
    schluessel
    • §2 Nr.7
    text
    • Für die zu erhaltenden Knicks (Wallhecken) sind bei Abgang Ersatzpflanzungen und Aufsetzarbeiten so durchzuführen, daß der Charakter und Aufbau eines intakten Knicks erhalten bleibt. Die Knicks sind unter Erhaltung von Einzelbäumen (sogenannte Überhälter) alle acht bis zehn Jahre auf den Stock zu setzen (zu knicken). Der Abstand der Einzelbäume soll 30 m bis 40 m betragen. Vorhandene Lücken in den Knicks sind durch Neupflanzungen zu schließen.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung