Die festgesetzten Leitungsrechte auf den Flurstücken 1433, 1514 und 1969 der Gemarkung Schiffbek umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachsen sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können. Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht auf den Flurstücken 1422, 1424, 1425 und 1804 der Gemarkung Schiffbek umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 1422 und 1425 an die Straße Kirchlinden eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.