Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein einheimischer großkroniger Laubbaum mit einem Stammumfang von mindestens 18 cm in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen, die mit Stauden oder Sträuchern zu bepflanzen ist.