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    • 5.2
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    • Poppenbuettel47
    xpPlanDate
    • 2023-11-01
    schluessel
    • §2 Nr.5
    text
    • Im sonstigen Sondergebiet „Nahversorgung, Fachmarkt und Handwerk“ sind in dem mit „(A)“ bezeichneten Bereich ausschließlich Einzelhandelsnutzungen mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten auf höchstens 2300 m² Verkaufsfläche zulässig. Nahversorgungsrelevante Sortimente sind gemäß „Hamburger Leitlinien für den Einzelhandel“ vom 12. September 2019: a) Nahrungs- und Genussmittel, b) Getränke, c) Drogeriewaren, d) Kosmetik, Parfümerie, e) pharmazeutische Artikel (Apotheke), f) Schnittblumen, g) Zeitungen, Zeitschriften. Lebensmittelmärkte dürfen höchstens eine Verkaufsfläche von 1670 m², Drogeriemärkte höchstens eine Verkaufsfläche von 630 m² aufweisen. Die zulässigen Warensortimente können auf jeweils 10 vom Hundert (v. H.) der Verkaufsfläche durch Randsortimente ergänzt werden. Die festgelegte höchstens zulässige Verkaufsfläche darf hierdurch nicht überschritten werden.
    rechtscharakter
    • 1000
    rechtscharakterWert
    • Festsetzung