[Durch Osdorf 32 u. 39 aufgehoben:] Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist. einzuhalten, soweit sie nicht als Höchstgrenze bezeichnet ist. Die Dächer dürfen höchstens 6 Grad geneigt sein, Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig und in den anderen Baugebieten oberhalb der Traufe unzulässig.